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Bildungs-, Forschungs- und Gesundheitsrecht |
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Zu Martin Kaysers Spezialgebieten gehören das Bildungs-, Forschungs- und Gesundheitsrecht. Er befasst sich regelmässig mit Fragestellungen im Bereich der Wissenschaft und verschiedener Medizinalberufe. Zu den Klienten seiner Auftraggeber zählen Ärzte, Spitäler, Berufsverbände, Universitäten und Fachhochschulen. Er berät diese in verschiedensten Angelegenheiten, so bei der Zulassung zur selbstständigen Berufsausübung, der Anerkennung von Diplomen oder bei organisatorischen und personalrechtlichen Entscheiden. |
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